Visiopole Investigations führt Vermögensermittlungen in Frankreich für Privatpersonen, Gläubiger, Unternehmen, Rechtsanwälte und internationale Kanzleien durch. Ziel ist es, rechtmäßig zugängliche Informationen über die wirtschaftliche Situation einer Person oder eines Unternehmens zu recherchieren, zu überprüfen und strukturiert auszuwerten.

Eine Vermögensermittlung kann insbesondere bei Forderungseinzug, Vollstreckung, wirtschaftlichen Streitigkeiten, Betrugsfällen oder familienrechtlichen Verfahren sinnvoll sein.

Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der französischen CNAPS-Regulierung. Vertrauliche Bank-, Steuer- oder sonstige geschützte Daten werden nicht auf rechtswidrigem Weg beschafft.

Was ist eine Vermögensermittlung in Frankreich?

Bei einer Vermögensermittlung werden Informationen recherchiert, die helfen können, die tatsächliche wirtschaftliche Situation einer natürlichen oder juristischen Person besser zu verstehen.

Je nach Fall können berufliche Tätigkeiten, Unternehmensbeteiligungen, Funktionen in Gesellschaften, wirtschaftliche Verbindungen, bestimmte Immobilienhinweise und andere rechtmäßig zugängliche Informationen untersucht werden.

Dabei ist zwischen einem bestätigten Vermögenswert, einem wirtschaftlichen Zusammenhang und einem bloßen Hinweis zu unterscheiden. Eine professionelle Untersuchung darf diese Kategorien nicht miteinander verwechseln.

Wann ist eine Vermögensrecherche sinnvoll?

Eine Vermögensrecherche kann in unterschiedlichen Situationen erforderlich sein. Häufig besteht bereits eine Forderung oder ein Rechtsstreit, während die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Gegenseite unklar ist.

Die Untersuchung kann dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt zusätzliche Tatsachen liefern, bevor weitere rechtliche oder vollstreckungsbezogene Maßnahmen entschieden werden.

Schuldner in Frankreich ermitteln

Vor der Suche nach Vermögenswerten muss manchmal zunächst festgestellt werden, wo sich ein Schuldner tatsächlich befindet und welcher beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit er nachgeht.

Eine Person kann umgezogen sein, eine frühere Tätigkeit beendet, ein neues Unternehmen gegründet oder ihre berufliche Situation verändert haben.

Bei Vorliegen eines legitimen Interesses können relevante aktuelle Informationen recherchiert und überprüft werden.

Bonität und wirtschaftliche Situation

Vor einem kostenintensiven gerichtlichen Verfahren kann es für einen Gläubiger sinnvoll sein, die wirtschaftliche Situation des Schuldners besser einzuschätzen.

Eine Untersuchung kann beispielsweise berufliche Tätigkeiten, Unternehmensverbindungen und bestimmte Vermögenshinweise berücksichtigen.

Eine private Ermittlung ist jedoch keine offizielle Bonitätsbewertung und ersetzt weder die rechtliche Beratung noch die Arbeit eines Wirtschaftsprüfers oder anderer zuständiger Fachleute.

Unternehmensbeteiligungen und geschäftliche Verbindungen

Die wirtschaftlichen Interessen einer Person können mit verschiedenen Gesellschaften, Geschäftsführungsfunktionen oder anderen geschäftlichen Strukturen verbunden sein.

Je nach Ermittlungsziel können öffentlich und rechtmäßig zugängliche Informationen über Gesellschaften, Führungspersonen und wirtschaftliche Verbindungen untersucht werden.

Solche Informationen können insbesondere bei Forderungen, Wirtschaftsstreitigkeiten oder Betrugsverdacht relevant sein.

Immobilien und andere Vermögenshinweise

Je nach rechtlichem und tatsächlichem Kontext können bestimmte Informationen auf Immobilien oder andere wirtschaftlich relevante Positionen hinweisen.

Ein solcher Hinweis muss jedoch sorgfältig geprüft werden. Die Verbindung einer Person zu einer Adresse oder einem Vermögenswert bedeutet nicht automatisch, dass sie rechtlich Eigentümer dieses Vermögenswertes ist.

Der Ermittlungsbericht muss deshalb klar zwischen bestätigten Tatsachen und noch nicht abschließend verifizierten Hinweisen unterscheiden.

Vermögensermittlung vor einer Vollstreckung

Ein gerichtlicher Titel führt nicht automatisch dazu, dass eine Forderung tatsächlich beigetrieben werden kann.

Wenn die aktuelle Anschrift, die berufliche Situation oder mögliche Vermögenswerte des Schuldners unbekannt sind, kann eine vorherige Untersuchung helfen, die Situation besser zu verstehen.

Die gewonnenen Informationen können anschließend dem Rechtsanwalt oder einem französischen commissaire de justice zur Prüfung übergeben werden.

Privatdetektiv und commissaire de justice

Bei Forderungseinzug und Vollstreckung haben Privatdetektiv und commissaire de justice unterschiedliche Aufgaben.

Der Privatdetektiv kann relevante Tatsachen recherchieren, Personen lokalisieren, berufliche Aktivitäten prüfen und wirtschaftliche Verbindungen untersuchen.

Der commissaire de justice verfügt seinerseits über gesetzlich definierte Befugnisse im Bereich der Feststellung und Vollstreckung.

Der Privatdetektiv nimmt selbst keine Pfändungen, Kontosperrungen oder sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor.

Eine Abstimmung zwischen Rechtsanwalt, Privatdetektiv und commissaire de justice kann daher bei bestimmten Fällen besonders sinnvoll sein.

Vermögensermittlung nach einem Gerichtsurteil

Auch nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren kann weiterer Ermittlungsbedarf bestehen.

Wenn der Schuldner nicht mehr unter seiner bekannten Anschrift erreichbar ist oder seine wirtschaftliche Situation unklar bleibt, können aktuelle Informationen über Aufenthaltsort, berufliche Tätigkeit und Unternehmensverbindungen relevant werden.

Die daraus folgenden rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen werden anschließend von den hierfür zuständigen Fachleuten beurteilt.

Vermögensrecherche bei Betrugsverdacht

Bei Betrugsfällen können wirtschaftliche Interessen über mehrere Personen, Gesellschaften oder Geschäftsbeziehungen verteilt sein.

Eine Untersuchung kann dazu beitragen, Unternehmensstrukturen, Führungspersonen, berufliche Aktivitäten und andere rechtmäßig zugängliche Zusammenhänge zu analysieren.

Eine bloße Verbindung zwischen Personen oder Unternehmen beweist jedoch noch keine Vermögensverschiebung oder betrügerische Handlung. Solche Schlussfolgerungen müssen auf überprüfbaren Tatsachen beruhen.

Vermögensermittlung bei Scheidung und Familienverfahren

Auch in bestimmten familienrechtlichen Verfahren können die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse einer Person relevant sein.

Je nach legitimer Fragestellung können berufliche Aktivitäten, Unternehmensverbindungen und andere wirtschaftliche Informationen untersucht werden.

Eine solche Untersuchung muss sich auf konkrete, für das Verfahren relevante Tatsachen beschränken und darf nicht zu einer unbegrenzten Untersuchung des Privatlebens führen.

Vermögensermittlungen für Rechtsanwälte

Visiopole Investigations arbeitet mit französischen und internationalen Rechtsanwälten zusammen, die für ihre Mandanten Informationen über Personen, Unternehmen oder Vermögenssituationen in Frankreich benötigen.

Dies ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Verfahren interessant, wenn der Mandant oder die Kanzlei im Ausland ansässig ist, während sich der Schuldner, Unternehmen oder relevante wirtschaftliche Interessen in Frankreich befinden.

Der Ermittlungsauftrag kann gemeinsam mit dem Rechtsanwalt auf konkrete Tatsachenfragen begrenzt werden.

OSINT bei Vermögensermittlungen

Open-Source-Intelligence (OSINT) ist ein wichtiger Bestandteil moderner Vermögensrecherchen.

Öffentlich zugängliche Quellen können Informationen über Gesellschaften, Führungspersonen, berufliche Tätigkeiten, Unternehmenshistorien, Webseiten und andere wirtschaftlich relevante Zusammenhänge enthalten.

Die bloße Verfügbarkeit einer Information im Internet macht sie jedoch nicht automatisch zuverlässig. Identität, Datum, Quelle und tatsächlicher Zusammenhang müssen überprüft werden.

Wie läuft eine Vermögensermittlung ab?

1. Analyse der Ausgangsinformationen

Wir prüfen die bekannten Identitätsdaten, Dokumente und das konkrete Ziel der Untersuchung.

2. Identitätsprüfung

Die betroffene Person oder Gesellschaft wird möglichst eindeutig identifiziert, um Verwechslungen mit gleichnamigen Personen oder Unternehmen zu vermeiden.

3. Recherche in rechtmäßigen Quellen

Unternehmens-, Berufs-, öffentliche und digitale Informationen werden entsprechend dem Ermittlungsziel ausgewertet.

4. Ergänzende Überprüfungen

Wenn erforderlich und rechtlich zulässig, können einzelne Informationen durch weitere Ermittlungsmaßnahmen überprüft werden.

5. Abgleich der Ergebnisse

Die gewonnenen Informationen werden nach Personen, Unternehmen, Zeiträumen und Beziehungen miteinander verglichen.

6. Ermittlungsbericht

Bestätigte Tatsachen und relevante Ergebnisse können in einem strukturierten Bericht für den Mandanten oder seinen Rechtsanwalt zusammengefasst werden.

Welche Informationen beschaffen wir nicht illegal?

Eine professionelle Vermögensermittlung ist nicht mit dem illegalen Zugriff auf vertrauliche Datenbanken gleichzusetzen.

Visiopole Investigations beschafft insbesondere nicht rechtswidrig:

  • Kontostände oder Bankbewegungen;
  • private Bankauszüge;
  • geschützte Steuerinformationen;
  • Passwörter oder Zugangsdaten;
  • private Kommunikationsinhalte;
  • andere gesetzlich geschützte vertrauliche Daten.

Kann ein Privatdetektiv französische Bankkonten einsehen?

Ein Privatdetektiv verfügt nicht über eine allgemeine Befugnis, vertrauliche Bankkonten oder Kontobewegungen einer Person einzusehen.

Wenn solche Informationen im Rahmen eines gerichtlichen oder vollstreckungsrechtlichen Verfahrens erforderlich sind, müssen die dafür vorgesehenen gesetzlichen Verfahren und zuständigen Fachleute eingesetzt werden.

Visiopole Investigations verspricht daher keinen Zugang zu illegalen Bankdatenbanken oder anderen geschützten Finanzinformationen.

Kann das Auffinden von Vermögenswerten garantiert werden?

Nein. Vor Beginn einer Untersuchung kann nicht garantiert werden, dass bestimmte Vermögenswerte existieren oder gefunden werden.

Das Ergebnis hängt von der tatsächlichen Situation, der Qualität der Ausgangsinformationen und den rechtmäßig verfügbaren Möglichkeiten zur Überprüfung ab.

Ebenso bedeutet das Fehlen eines festgestellten Vermögenswertes nicht automatisch, dass eine Person überhaupt kein Vermögen besitzt.

Was kostet eine Vermögensermittlung in Frankreich?

Die Kosten hängen von der Komplexität, der Anzahl der beteiligten Personen und Gesellschaften, dem geografischen Umfang und der erforderlichen Untersuchungstiefe ab.

Die Recherche zu einem einzelnen Schuldner unterscheidet sich erheblich von einer komplexen grenzüberschreitenden Untersuchung mit mehreren Gesellschaften und wirtschaftlichen Verbindungen.

Vor Beginn der Untersuchung prüfen wir die vorhandenen Informationen und legen den voraussichtlichen Umfang und das Budget fest.

Vermögensermittlungen in Paris und ganz Frankreich

Visiopole Investigations hat seinen Sitz in Paris und kann in Paris sowie in der gesamten Region Île-de-France tätig werden, einschließlich der Départements 75, 77, 78, 91, 92, 93, 94 und 95.

Je nach Auftrag können Ermittlungen auch in anderen Regionen Frankreichs durchgeführt werden.

Weitere Ermittlungen für Unternehmen

Wenn die Vermögensfrage mit einem wirtschaftlichen Konflikt, Betrugsverdacht oder Unternehmenssachverhalt verbunden ist, können auch weitergehende Unternehmensermittlungen erforderlich sein.

Unternehmensermittlungen in Frankreich

Für einen Überblick über unsere allgemeinen Ermittlungsleistungen:

Privatdetektiv in Paris und Frankreich

Besprechen Sie Ihre Vermögensermittlung vertraulich

Wenn Sie einen Schuldner suchen, wirtschaftliche Verbindungen überprüfen oder die Vermögenssituation einer Person oder eines Unternehmens in Frankreich untersuchen möchten, können Sie uns den Sachverhalt vertraulich schildern.

Wir prüfen zunächst, welche Informationen bereits vorliegen und welche Ermittlungsmaßnahmen im französischen Rechtsrahmen möglich sind.

Kontakt

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    detective privé agrée

    Einsatzgebiet: Paris und die Region Île-de-France sowie weitere Regionen Frankreichs. Internationale Ermittlungen können je nach Art des Falls ebenfalls geprüft werden.