Visiopole Investigations unterstützt Unternehmen, Geschäftsleitungen, Personalabteilungen, Rechtsabteilungen und Rechtsanwälte bei vertraulichen Unternehmensermittlungen in Frankreich. Ziel ist es, konkrete Tatsachen zu überprüfen, Risiken zu dokumentieren und eine belastbare Informationsgrundlage für geschäftliche, arbeitsrechtliche oder gerichtliche Entscheidungen zu schaffen.
Unsere Ermittlungen können insbesondere bei Verdacht auf internen Betrug, unlauteren Wettbewerb, Kundenabwerbung, missbräuchliche Nutzung vertraulicher Informationen oder andere Pflichtverletzungen eingesetzt werden.
Visiopole Investigations arbeitet im Rahmen der französischen CNAPS-Regulierung. Jede Maßnahme muss einem legitimen Zweck dienen und rechtmäßig, erforderlich und verhältnismäßig sein.
Wann kann eine Unternehmensermittlung sinnvoll sein?
Unternehmen müssen Entscheidungen häufig unter Zeitdruck treffen. Ein Verdacht allein reicht jedoch nicht aus, um schwerwiegende arbeitsrechtliche oder gerichtliche Maßnahmen zu begründen.
Eine private Unternehmensermittlung kann dazu beitragen, konkrete Sachverhalte unabhängig zu überprüfen und zwischen Vermutungen, Indizien und tatsächlich bestätigten Tatsachen zu unterscheiden.
Je nach Situation kann die Untersuchung vor einer internen Entscheidung, im Vorfeld eines Rechtsstreits oder während eines bereits bestehenden Verfahrens durchgeführt werden.
Interner Betrug und Unregelmäßigkeiten
Interne Unregelmäßigkeiten können Waren, Geld, Unternehmensressourcen, Geschäftsprozesse, vertrauliche Informationen oder andere wirtschaftliche Interessen des Unternehmens betreffen.
Eine Untersuchung kann beispielsweise eingesetzt werden, wenn konkrete Hinweise auf Diebstahl, Veruntreuung, Interessenkonflikte, nicht genehmigte Nebentätigkeiten oder andere schädigende Handlungen bestehen.
Die Aufgabe des Ermittlers besteht dabei nicht darin, die Schuld einer Person im Voraus anzunehmen, sondern objektiv festzustellen, welche Tatsachen tatsächlich bestätigt werden können.
Unlauterer Wettbewerb
Unlauterer Wettbewerb kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Besonders sensible Situationen entstehen häufig nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters, Managers oder Geschäftspartners.
Je nach Fall kann untersucht werden, ob tatsächlich eine konkurrierende Tätigkeit ausgeübt wird, welche Unternehmen beteiligt sind und welche objektiv feststellbaren Geschäftsbeziehungen bestehen.
Die rechtliche Bewertung, ob ein bestimmtes Verhalten tatsächlich als unlauterer Wettbewerb einzustufen ist, obliegt dem zuständigen Rechtsanwalt oder Gericht.
Kundenabwerbung und Nutzung von Kundendaten
Ein plötzlicher Verlust wichtiger Kunden kann Fragen aufwerfen, insbesondere wenn gleichzeitig ein ehemaliger Mitarbeiter oder Geschäftspartner eine konkurrierende Tätigkeit aufgenommen hat.
Eine Ermittlung kann dazu dienen, tatsächliche berufliche und geschäftliche Aktivitäten sowie relevante Verbindungen zu überprüfen.
Der Zugang zu geschützten E-Mail-Konten, internen Datenbanken oder privaten Kommunikationsinhalten ist dabei selbstverständlich ausgeschlossen.
Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot
Unterliegt ein ehemaliger Mitarbeiter einer wirksamen Wettbewerbsbeschränkung, kann es erforderlich sein, seine tatsächliche berufliche Tätigkeit zu überprüfen.
Je nach Situation können öffentlich zugängliche Unternehmensinformationen, berufliche Tätigkeiten und rechtmäßig feststellbare Tatsachen untersucht werden.
Ob eine Wettbewerbsklausel wirksam ist und ob ein festgestelltes Verhalten einen rechtlichen Verstoß darstellt, muss durch den zuständigen Rechtsanwalt beurteilt werden.
Ermittlungen bei Mitarbeitern
Ein Arbeitsverhältnis gibt einem Unternehmen kein unbegrenztes Recht, das Privatleben eines Mitarbeiters zu überwachen.
Eine Untersuchung muss sich daher auf konkrete Tatsachen beziehen, die mit einem legitimen betrieblichen oder rechtlichen Interesse verbunden sind.
Die eingesetzten Maßnahmen müssen mit dem Ermittlungsziel in Zusammenhang stehen und dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Überprüfung des konkreten Verdachts erforderlich ist.
Krankschreibung und Verdacht auf eine andere berufliche Tätigkeit
Eine Krankschreibung allein rechtfertigt keine Überwachung eines Mitarbeiters und insbesondere keine Untersuchung seines Gesundheitszustands.
Liegen jedoch konkrete Hinweise darauf vor, dass während einer Krankschreibung eine andere berufliche oder konkurrierende Tätigkeit ausgeübt wird, kann geprüft werden, ob eine gezielte Untersuchung rechtlich möglich und angemessen ist.
Gegenstand der Ermittlung ist dabei das möglicherweise relevante Verhalten und nicht die medizinische Situation des Mitarbeiters.
Private Ermittlungen vor einer arbeitsrechtlichen Entscheidung
Vor einer Kündigung oder einer anderen schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Maßnahme kann es sinnvoll sein, die vorhandenen Informationen sorgfältig zu überprüfen.
Eine Untersuchung kann dazu beitragen, die tatsächlichen Umstände zu dokumentieren und dem Unternehmen sowie seinem Rechtsanwalt eine bessere Entscheidungsgrundlage zu geben.
Die arbeitsrechtliche Bewertung selbst gehört nicht zur Aufgabe des Privatdetektivs.
Privatdetektiv und commissaire de justice
Bei Arbeitnehmer- und Unternehmensfällen kann die Zusammenarbeit mit einem französischen commissaire de justice besonders relevant sein.
Ein Privatdetektiv kann zunächst Tatsachen recherchieren, Observationen durchführen, OSINT-Informationen analysieren und bestimmte Situationen feststellen.
Wenn eine bestimmte Situation anschließend offiziell dokumentiert werden sollte, kann der Rechtsanwalt prüfen, ob die Einschaltung eines commissaire de justice zweckmäßig ist.
Privatdetektiv und commissaire de justice erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine koordinierte Strategie kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Ergebnisse später in einem arbeitsrechtlichen oder gerichtlichen Verfahren verwendet werden sollen.
OSINT bei Unternehmensermittlungen
Open-Source-Intelligence (OSINT) spielt bei modernen Wirtschaftsermittlungen eine wichtige Rolle.
Öffentlich zugängliche Quellen können Informationen über Unternehmen, Führungskräfte, berufliche Tätigkeiten, Unternehmensstrukturen, Webseiten, Veröffentlichungen und andere digitale Spuren enthalten.
Eine Internetinformation ist jedoch nicht automatisch eine bestätigte Tatsache. Identität, Datum, Quelle und Zusammenhang müssen geprüft und gegebenenfalls mit anderen Informationen abgeglichen werden.
Überprüfung von Geschäftspartnern und Unternehmen
Unternehmensermittlungen können sich auch auf Lieferanten, Geschäftspartner, Auftragnehmer oder andere wirtschaftliche Akteure beziehen.
Je nach legitimer Zielsetzung können Unternehmensstrukturen, Geschäftsführer, historische Veränderungen, öffentlich zugängliche Geschäftsaktivitäten und Verbindungen zwischen verschiedenen Akteuren untersucht werden.
Solche Untersuchungen können bei Geschäftsstreitigkeiten, Betrugsverdacht oder vor wichtigen geschäftlichen Entscheidungen hilfreich sein.
Unternehmensermittlungen für deutsche und internationale Mandanten
Ein deutsches Unternehmen oder eine internationale Unternehmensgruppe muss keine eigene Ermittlungsstruktur in Frankreich unterhalten, um dort einen Sachverhalt prüfen zu lassen.
Visiopole Investigations kann als lokaler Ansprechpartner in Frankreich tätig werden. Die Vorbereitung des Auftrags und der Austausch von Unterlagen können in der Regel aus der Ferne erfolgen.
Dies kann insbesondere bei Sachverhalten mit französischen Mitarbeitern, ehemaligen Führungskräften, Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten oder französischen Gesellschaften relevant sein.
Wie läuft eine Unternehmensermittlung ab?
1. Analyse der Ausgangssituation
Wir prüfen die bekannten Tatsachen, vorhandenen Dokumente und den konkreten Verdacht.
2. Festlegung des Ermittlungsziels
Es wird genau definiert, welche Tatsachen bestätigt oder widerlegt werden sollen.
3. Rechtliche und operative Prüfung
Wir bestimmen, welche Maßnahmen in Frankreich rechtmäßig, erforderlich und verhältnismäßig eingesetzt werden können.
4. Durchführung der Untersuchung
Je nach Fall kommen Dokumentenrecherchen, OSINT und rechtmäßige Vor-Ort-Ermittlungen in Betracht.
5. Überprüfung der Informationen
Die gewonnenen Informationen werden verglichen und soweit möglich durch weitere Quellen bestätigt.
6. Ermittlungsbericht
Die bestätigten Tatsachen können in einem strukturierten Bericht für das Unternehmen oder dessen Rechtsanwalt zusammengefasst werden.
Kann ein Ermittlungsbericht in einem Rechtsstreit verwendet werden?
Ein privater Ermittlungsbericht kann dem Rechtsanwalt des Unternehmens zur Prüfung übergeben werden.
Ob und in welcher Form einzelne Ergebnisse in einem arbeitsrechtlichen oder gerichtlichen Verfahren verwendet werden können, hängt insbesondere von der Art der Informationen, ihrer Gewinnung und den anwendbaren Verfahrensregeln ab.
Aus diesem Grund berücksichtigen wir die rechtlichen Grenzen bereits bei der Planung und Durchführung der Untersuchung.
Vertraulichkeit bei Unternehmensermittlungen
Unternehmensermittlungen können sensible Personal-, Geschäfts-, Finanz- und Strategieinformationen betreffen.
Die vom Mandanten übermittelten Informationen, der Ermittlungsauftrag und die Ergebnisse werden deshalb mit der erforderlichen professionellen Vertraulichkeit behandelt.
Die Untersuchung wird auf die Informationen beschränkt, die für das definierte Ziel tatsächlich relevant sind.
Welche Methoden verwenden wir nicht?
- Kein unbefugter Zugriff auf E-Mail-Konten oder digitale Accounts;
- kein Abhören privater Kommunikation;
- kein illegaler Zugriff auf Bankdaten;
- keine unrechtmäßige Beschaffung geschützter Steuerinformationen;
- kein unbefugtes Betreten privater Räume;
- keine Verwendung illegaler Ortungs- oder Überwachungsgeräte.
Auch ein schwerwiegender Verdacht rechtfertigt keine rechtswidrige Beweiserhebung.
Was kostet eine Unternehmensermittlung in Frankreich?
Die Kosten hängen von der Komplexität des Sachverhalts, der Dauer, dem geografischen Einsatzgebiet, der Anzahl der beteiligten Personen oder Unternehmen und den erforderlichen Maßnahmen ab.
Eine gezielte OSINT- oder Unternehmensrecherche erfordert beispielsweise andere Ressourcen als eine mehrtägige Observation.
Vor Beginn der Untersuchung analysieren wir den Auftrag und erläutern den voraussichtlichen Umfang sowie das entsprechende Budget.
Unternehmensermittlungen in Paris und ganz Frankreich
Visiopole Investigations hat seinen Sitz in Paris und kann in Paris sowie in der gesamten Region Île-de-France tätig werden, einschließlich der Départements 75, 77, 78, 91, 92, 93, 94 und 95.
Je nach Fall können Ermittlungen auch in anderen Regionen Frankreichs organisiert werden.
Für einen Überblick über unsere Ermittlungsleistungen:
Privatdetektiv in Paris und Frankreich
Besprechen Sie Ihren Unternehmensfall vertraulich
Wenn Ihr Unternehmen mit internem Betrug, unlauterem Wettbewerb, Kundenabwerbung, einem problematischen Mitarbeiterverhalten oder einem anderen konkreten Verdacht konfrontiert ist, können Sie uns den Sachverhalt vertraulich schildern.
Wir prüfen zunächst das Ermittlungsziel und welche Maßnahmen im französischen Rechtsrahmen in Betracht kommen.
Kontakt
Einsatzgebiet: Paris und die Region Île-de-France sowie weitere Regionen Frankreichs. Internationale Ermittlungen können je nach Art des Falls ebenfalls geprüft werden.
